Markenbeschwerdeverfahren – “We move your success” – zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse – zur Begründungspflicht – zur Möglichkeit einer globalen Begründung – pauschale Zurückweisung ohne Differenzierung zwischen den einzelnen Waren und Dienstleistungen – Zurückverweisung an das DPMA – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Nichtannahmebeschluss: Strafbarkeit des “Containerns” als Diebstahl (§ 242 Abs 1 StGB) verfassungsrechtlich unbedenklich – Einschränkung der Strafbarkeit insb nicht aufgrund des Verhältnismäßigkeits- oder des Ultima-Ratio-Grundsatzes geboten