LEXNET Redaktion
Soziale Pflegeversicherung – zusätzliche Betreuungsleistungen – erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf – dauerhafte Einschränkung der Alltagskompetenz – Nichtvorliegen von regelmäßigen Schädigungen und Fähigkeitsstörungen – berechtigter Personenkreis – demenzbedingte Fähigkeitsstörung, geistige Behinderung oder psychische Erkrankung
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