Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Deutschen zur Strafverfolgung an Polen bei Verdacht des grenzüberschreitenden Menschenhandels und Straftaten gegen die sexuelle Freiheit – maßgeblicher Auslandsbezug bei grenzüberschreitendem Menschenhandel – Zum Ort der Begehung von Taten gem § 232, 233a StGB aF bei Anwerbung der Tatopfer im Ausland und Beförderung ins Inland
Gesellschaft ausländischen Rechts: Restgesellschaft für in Deutschland belegenes Vermögen nach Verlust der Rechtsfähigkeit; Bestellung eines Nachtragsliquidators