Markenbeschwerdeverfahren – „MOVE“ – wesentlicher Verfahrensmangel – nicht ausreichende Begründung des Zurückweisungsbeschlusses, der auf den vorausgegangenen Beanstandungsbescheids Bezug nimmt – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „MOBICAT EVO“ – zur Präzisierung des Warenverzeichnisses – hinreichend bestimmte und zutreffend klassifizierte Warenbegriffe – zur Auslegung der Begriffe „Teile und Zubehör“ im Warenverzeichnis – Angabe des Verwendungsweck der beanspruchten Teile und des Zubehörs durch den Begriff „für“ – Konkretisierung einer Warenangabe durch die Bezugnahme auf die Nizzaer-Klassifikation