Markenbeschwerdeverfahren – „FASHION TV (Wort-Bild-Marke)/FASHION TV (IR-Marke)/FASHION TV (geltend gemachtes Unternehmensschlagwort)“ – zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit von sportlichen Aktivitäten und Waren des Getränkebereichs – keine Verwechslungsgefahr – kein Nachweis des Bestehens des geltend gemachten Unternehmensschlagworts
Markenbeschwerdeverfahren – „ADLON BAUSERVICE GMBH (Wort-Bild-Marke)/Adlon“ – bekannte Widerspruchsmarke – Ausnutzung der Unterscheidungskraft und Bekanntheit der Widerspruchsmarke in unlauterer Weise