Markenbeschwerdeverfahren – „iMOVE/IMOVIE“ – zur Kennzeichnungskraft – Identität und hochgradige Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen – keine Verwechslungsgefahr – deutlicher begrifflicher Unterschied – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung
Markenbeschwerdeverfahren – „CIROCOM/CIROSEC“ – entfernte Dienstleistungsähnlichkeit bzw. -unähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Anhaltspunkte für andere Verwechslungsgefahren