(Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei höchstrichterlich noch nicht entschiedener Rechtsfrage; § 6a Abs. 4 Satz 5 EStG: Ende des Dienstverhältnisses nur bei Ausscheiden?)
Dienstvertrag: Voraussetzung einer Kündigung aufgrund vertragswidrigen Verhaltens; Begründung einer Pflichtwidrigkeit durch Fehler aufweisende Vorarbeiten eines Anwalts