(Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer anlässlich der Veräußerung der Kapitalgesellschaft – Pensionszusage: Nur-Pensionszusage, Einhaltung einer Probezeit, Gesellschafter-Geschäftsführer mit Beteiligung unter 50 v.H. – verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1996 und Herstellung der Ausschüttungsbelastung)