Nichtannahmebeschluss: Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 34 Abs 1 S 1 SGB V ) verfassungsrechtlich unbedenklich – insb keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes – kein Sonderopfer chronisch Kranker – keine Vorlagepflicht an den EuGH
Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs 5 des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit (juris: PassivrauchSchG HA) idF vom 15.12.2009 – Differenzierung zwischen Schank- und Speisewirtschaften