Markenbeschwerdeverfahren – „Team Business IT Daten – Prozesse – Systeme (Wort-Bildmarke)“ – keine Unterscheidungskraft – zur Verfahrensaussetzung bei Vorgreiflichkeit
Erfolgloser, da nicht hinreichend begründeter Eilantrag gegen §§ 3 bis 7 des Berliner Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen (juris: MietBegrG BE) – auch bei Antrag auf Außervollzugsetzung eines Gesetzes sind Darlegungen zu eigenem schwerem Nachteil des Antragstellers erforderlich
Haftung für schlechterkennbare Durchfahrtsperre: Heilung von Zustellungsmängeln, Verkehrssicherungspflicht des Jagdpächters, Mitverschulden, Sichtfahrgebot
Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: mangelnde Darlegung eines schweren Nachteils infolge des Berliner “Mietendeckels” (Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung vom 11.02.2020)