(Sozialhilfe – Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 – eingeschränkte gerichtliche Kontrolle – Vergütungsvereinbarung – Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – Übertragbarkeit der Rechtsprechung des BSG zum externen Vergleich im Bereich der sozialen Pflegeversicherung – Plausibilität der angesetzten Personalkosten – Nachvollziehbarkeit der tariflichen Eingruppierung – Aufklärungspflichten der Schiedsstelle – Mitwirkungspflichten der Vertragsparteien)
Anordnung der Auslagenerstattung zu einem Drittel (§ 34a Abs 3 BVerfGG) trotz teilweiser Verwerfung bzw Zurückweisung der Anträge in der Hauptsache – Gegenstandswertfestsetzung