Nichtannahmebeschluss: Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG) nicht geboten, da nach Vergleich im Ausgangsverfahren auch im Falle einer Zurückverweisung kein günstigeres Ergebnis erreichbar ist
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Beschwerdebegründung sowie wegen Subsidiarität – hier: Leistungsausschluss für Grundsicherung gem § 7 Abs 5 SGB IIjuris: SGB 2
Nichtannahmebeschluss: Kein verfassungsrechtlicher Klärungsbedarf bzgl verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften mit materieller Präklusionswirkung – hier zudem keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen fachgerichtliche Handhabung des § 17a Nr 7 S 1 FStrG
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) durch Versagung von Beratungshilfe – hier: Möglichkeit der Selbsthilfe bei Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitgliedern unentgeltliche Beratung im einschlägigen Rechtsgebiet anbietet
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) durch Versagung von Beratungshilfe – hier: Möglichkeit der Selbsthilfe bei Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitgliedern unentgeltliche Beratung im einschlägigen Rechtsgebiet anbietet
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1 GG) durch Versagung von Beratungshilfe – hier: Möglichkeit der Selbsthilfe bei Mitgliedschaft in einem Verein, der Mitgliedern unentgeltliche Beratung im einschlägigen Rechtsgebiet anbietet