Nichtannahmebeschluss: Keine Anhaltspunkte für Grundrechtsverletzung durch angegriffene Entscheidungen ersichtlich – Absehen von weiterer Entscheidungsbegründung
Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung von Art 12 Abs 1 des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (juris: KiEntfÜbk Haag) – hier: keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG oder Art 20 Abs 3 GG
(Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren – Anwendung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Bestreiten des Erhalts innerhalb der Drei-Tage-Frist)