Keine Änderung der Entscheidung über die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anordnung zur Vergabe der Frequenzen für die 5G-Technologie im Wege der Versteigerung
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – „Zangengriffsystem“ – die Gebrauchsmusterstelle hat darauf hinzuwirken, dass der Anmelder mindestens einen Schutzanspruch formuliert, der sich nicht lediglich in der Umschreibung der zu lösenden technischen Aufgabe erschöpft – die Prüfung, ob die Erfindung so deutlich und vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann, ist einem Löschungsverfahren vorbehalten