Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes bzgl der Durchsicht einer PC-Festplatte im Rahmen eines Vereinsverbotsverfahrens – zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde, soweit die Weitergabe einer Festplattenkopie gem § 4 Abs 1 VereinsG durch die Vereinsverbotsbehörde zwecks Entschlüsselung und Durchsicht der Daten an das Bundesamt für Verfassungsschutz gerügt wird
(Umfang der dem FG gemäß § 71 Abs. 2 FGO zu übersendenden Akten; kein Antrag gemäß § 86 Abs. 3 FGO, wenn FA die Übersendung der Akten nicht abgelehnt hat; Beschwerde gegen die Ablehnung der Anforderung weiterer Aktenteile unzulässig; Kostenentscheidung)
Abzug von Schuldzinsen bei gemischt genutzter Immobilie; Zuordnung von Darlehen zum eigen- und fremdgenutzten Teil; Widerruf und Aufhebung von Darlehensverträgen