Ablehnung des Erlasses einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren – mangelnde Darlegung, dass der Hauptsacheantrag weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch gerichtliche Entscheidung ohne Abwarten einer angekündigten Begründung des Rechtsschutzbegehrens – Zuwartefrist von einem Monat vorliegend angemessen – „Monatsmitte“ hinreichend bestimmt