(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.07.2018 IV R 14/16 – Berücksichtigung von Darlehenszinsen im Rahmen der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG)
Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Möglichkeit der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten und der Anordnung eines umfassenden Einwilligungsvorbehalts in Vermögensangelegenheiten
Unterbringungs- und Betreuungssache: Voraussetzungen der Unterbringung zum Schutz vor Selbstgefährdung bei Alkoholismus; Einrichtung eines Einwilligungsvorbehalts bei laufendem Verbraucherinsolvenzverfahren