Künstlersozialversicherung – gemeinnütziger eingetragener Verein – Veranstalter des Christopher Street Day zum Abbau von Vorurteilen gegenüber sexuellen Minderheiten und zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegen diese Menschen- Abgabepflicht wegen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte setzt hierauf gerichteten wesentlichen und nachhaltigen Unternehmenszweck voraus
Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer in der Hauptsache zu erhebenden Verfassungsbeschwerde wegen Verfristung (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG)
Nichtannahmebeschluss: Pflicht zur Inlandsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten gem § 113b Abs 1 S 1 TKG (juris: TKG 2004) als zulässige, insb verhältnismäßige Berufsausübungsregelung – Vereinbarkeit mit Art 56 AEUV kann offen bleiben