Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bei unterlassener fachgerichtlicher Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht – Werturteile auch in Frageform möglich – jedoch Fehlen von Annahmegründen, da auch bei Zurückverweisung keine andere Entscheidung zu erwarten ist
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Meinungs- bzw Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch strafrechtliche Sanktionierung der Bildveröffentlichung einer prangerartigen, karikierenden öffentlichen Darstellung von Personen – ordnungsgemäße fachgerichtliche Abwägung zwischen Meinungsfreiheit des Äußernden und Persönlichkeitsrecht der Betroffenen