Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren – Halbierung des Regelwertes für stattgebende Kammerentscheidungen bei geringem subjektiven wie objektiven objektiven Interesse auf 12.500 Euro – Fortgeltung der in BVerfGE 79, 365 festgelegten Maßstäbe
(Betriebsaufspaltung bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Vorbehaltsnießbrauch; bestimmter Sachverhalt und Anforderungen an die Kenntnis i.S. des § 174 Abs. 4 AO)