Nichtannahmebeschluss: Auch bei Verwendung einer im Internet bereitgestellten „Vorlage“ für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde muss individuelle Beschwerdebefugnis (unmittelbare und gegenwärtige Selbstbetroffenheit) dargelegt werden – zudem Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz – hier: „formularmäßige“ Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz
Nichtannahmebeschluss: Anspruchsausschluss des § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II (juris: SGB 2) und sozialgerichtlicher Eilrechtsschutz – Nach Klärung der Europarechtskonformität des § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 durch den EuGH keine zusprechende fachgerichtliche Eilentscheidung zu erwarten – Anspruch auf Leistungen gem § 23 Abs 1 S 3 SGB XII (juris: SGB 12) nicht Gegenstand des Verfahrens – Verfassungsbeschwerde teils mangels hinreichender Substantiierung unzulässig – PKH-Gewährung
(Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i.S. des § 17 EStG oder des Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG durch eigenständige Schadensersatzleistung eines Dritten)