(Nichtzulassungsbeschwerde – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – rechtliches Gehör – Verhinderung eines kurzfristig mandatierten Prozessbevollmächtigten am Verhandlungstermin vor dem LSG – kurzfristiger Verlegungsantrag – Ablehnung der Terminverlegung – Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten zur Gehörverschaffung – Selbstwahrnehmung des Termins oder rechtzeitige Beauftragung eines anderen Prozessbevollmächtigten – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage – Ruhensvorschrift des § 65 BVG – Darlegungsanforderungen)
(Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer – Bindungswirkung des Verlustfeststellungsbescheids als Grundlagenbescheid – Verpflichtungsklage: Anwendung des § 68 FGO, keine Anwendung des § 100 Abs. 2 FGO)