Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung des Kreises der „Genesenen“ gemäß § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (juris: SchAusnahmV) – Bundesrechtliche Beschränkung auf Personen mit positivem Test innerhalb der letzten sechs Monate betrifft Beschwerdeführer nicht mehr – mangelnde Rechtswegerschöpfung hinsichtlich vergleichbarer landesrechtlicher Vorschrift
Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG