Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Versammlungsrechtliche Auflage in Form eines Verbots des Abbrennens von Gegenständen, insb Fackeln stellt keinen schweren Nachteil iSd § 32 Abs 1 BVerfGG dar
Wettbewerbsverstoß: Verbot täuschender Werbeaussagen über die Wirkung kosmetischer Mittel nach der Kosmetik-Verordnung als Marktverhaltensregelung; Darlegungs- und Beweislast; wissenschaftliche Absicherung der Werbeaussagen über kosmetische Mittel – Feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir