(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – Ausschluss der Geltendmachung einer Verletzung von § 109 SGG – keine Umgehung durch Erhebung einer Grundsatzbeschwerde – keine Verletzung rechtlichen Gehörs – Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Revision)
Nichtannahmebeschluss: Unaufhebbarkeit der Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit der adoptierten Person verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden