(Nichtzulassungsbeschwerde – Bezeichnung des Verfahrensmangels – Verletzung des § 103 SGG – Aufrechterhaltung angekündigter Beweisanträge – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung prozessualer Fragen)
Nichtzulassungsbeschwerde – Bezeichnung des Verfahrensmangels – Verletzung des rechtlichen Gehörs – Besetzungsrüge im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung aufgrund von Tatsachen, zu denen sich der Betroffene nicht äußern konnte – keine Vermutung des Zugangs bei formloser Versendung gerichtlicher Dokumente