Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – soziales Entschädigungsrecht – Gewaltopfer – tätlicher Angriff – erweiternde Auslegung durch europäisches Recht – Darlegungsanforderungen – keine Klärungsfähigkeit bei fehlender Rechtswidrigkeit des Angriffs
(Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als außergewöhnliche Belastungen abziehbar – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.08.2020 VI R 15/18)