Anwendbarkeit der das Verschulden des Amtsträgers ausschließenden Kollegialgerichts-Richtlinie im Amtshaftungsprozess bei erstinstanzlicher Entscheidung durch mit drei Berufsrichtern besetztem Landgericht
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH in der Berufungsinstanz unter Abweichung von § 119 Abs 1 S 2 ZPO ohne besondere Begründung hierfür verletzt Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG)
Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) bei ursprünglicher Unzulässigkeit der erledigt erklärten Verfassungsbeschwerde – hier: Beschwerdeeinlegung vor fachgerichtlicher Entscheidung über Anhörungsrüge, mithin vor Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG