Nichtannahmebeschluss: Pressefreiheit gewährleistet kein Recht darauf, gerichtliche Veröffentlichungsverbote mit Mitteln der Presse unterlaufen zu können – hier: Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung eines Veröffentlichungsverbots nicht zu beanstanden – Verfassungsbeschwerde erfolglos, da offensichtlich unbegründet
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung sowie mangels hinreichend substantiierter Begründung – Abwarten des Ausgangs eines anhängigen Haftbeschwerdeverfahrens zumutbar
(Zur Steuerbefreiung medizinischer Analysen eines Facharztes für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik – Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil Peters vom 18.09.2019 – C-700/17)