Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei unterbliebener Mitteilung des gerichtlichen Aktenzeichens in einer Notarsache
(Keine Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG bei fehlender Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Veräußerung)