Kassenärztliche Vereinigung – Honorarverteilungsmaßstab – Geltung einer begrenzten Gesamtvergütung – Gewährleistung einer Kalkulationssicherheit – strikte Trennung der Honorarkontingente für die haus- und fachärztliche Versorgung – Reaktionspflicht des Normgebers
(Ermittlung des Gewinns gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG eines Betriebs gewerblicher Art bei Beteiligung der Trägerkörperschaft an einer Mitunternehmerschaft)
Gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber mehreren Miterben – Keine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist durch Anfechtung eines nichtigen Bescheids