Kein Anspruch auf Elterngeld wegen Überschreitens der Einkommensgrenze wegen einer “durch familienhaftes Zusammenleben geprägten Gemeinschaft” trotz verschiedener Wohnorte der Eltern
(Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines Einspruchs- oder Klageverfahrens – Anwendungsbereich der in Art. 6 Abs. 1 EMRK enthaltenen Gewährleistungen)