Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und Beschlagnahme von Akten verletzt bei unzureichendem Tatverdacht und mangelnder Verhältnismäßigkeit den Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 1, 13 Abs 1, 14 Abs 1 GG – hier: Anforderungen an Anfangsverdacht einer Straftat nach § 84 Abs 1 AsylVfG 1992 für Durchsuchungsanordnung bei anwaltlicher Beratung eines Asylantragstellers
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an einer gem § 77 SGB 3 geförderten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung – Abgrenzung der Weiterbildungs- von Ausbildungsmaßnahmen)