Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Auslegung des § 1578 Abs 1 S 1 BGB unter Heranziehung der in der höchstrichterlichen Rechtssprechung entwickelten Dreiteilungsmethode bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts – die Grenzen zulässiger Rechtsfortbildung überschreitender Systemwechsel, bei dem die gesetzgeberischen Grundentscheidungen durch eigene Gerechtigkeitsvorstellungen ersetzt werden
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Heranziehung von glaubensverschiedenen Ehegatten zur Kirchensteuer oder zum besonderen Kirchengeld
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Heranziehung von glaubensverschiedenen Ehegatten zur Kirchensteuer oder zum besonderen Kirchengeld
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Heranziehung von glaubensverschiedenen Ehegatten zur Kirchensteuer oder zum besonderen Kirchengeld