Markenbeschwerdeverfahren – „Aus Akten werden Fakten“ – keine Unterscheidungskraft – zum Beurteilungszeitpunkt für die Prüfung der Unterscheidungskraft
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Hessischen Spielhallengesetzes – Unzulässigkeit des Antrags wegen unzureichender Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) eines eigenen schweren Nachteils der Beschwerdeführerin