Patentbeschwerdeverfahren – “III-Nitrid Halbleitervorrichtung mit Grabenstruktur” – zum Verzicht auf Teile der Anmeldung bei explizitem Vorbehalt – zur Ausscheidungserklärung – zum Zurückweisungsgrund der Uneinheitlichkeit: gerügte Uneinheitlichkeit in der Stammanmeldung – Formulierung eines einheitlichen Patentbegehrens und keine Weiterverfolgung der problematischen Teile – keine Zurückweisung