Ablehnung des Erlasses einer eA: Beschränkung der Einkaufsmöglichkeit eines Gefangenen auf Nutzung eines Bestellzettels anstelle des Sichteinkaufs stellt keinen eine eA rechtfertigenden schweren Nachteil dar
Darlegung einer Gehörverletzung – Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens – Nur ausnahmsweise Revisionszulassung bei Auslegungsfehlern und Beweiswürdigungsfehlern