(Steuerbarkeit von Überschüssen aus der Veräußerung von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten “Par-Schuldverschreibungen” – Verfassungskonforme Auslegung von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG)
Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheides als Voraussetzung für den erstmaligen Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustvortrag
(Eingeschränkte Berücksichtigung von Verlusten aus Stillhaltegeschäften – Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Verlustausgleichs gemäß § 22 Nr. 3 Sätze 3 und 4 EStG)