(Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Keine unionsrechtlichen Bedenken gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. – Gerechtfertigte Beschränkung der EWR-Freiheiten – Ablaufhemmung erfordert keine Prüfungsanordnung bei Fahndungsprüfung)
(In Teilbereichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 84/09 – Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Notwendigkeit eines Verböserungshinweises – Fehlende Auskunftsregelung rechtfertigt Beschränkung des freien Kapitalverkehrs – Zurückverweisung an Vollsenat)
(Inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 84/09 – Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Keine unionsrechtlichen Bedenken gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. – Gerechtfertigte Beschränkung der EWR-Freiheiten – Ablaufhemmung erfordert keine Prüfungsanordnung)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.12.2010 I R 84/09 – Zurechnung des Einkommens einer liechtensteinischen Stiftung – Keine unionsrechtlichen Bedenken gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. – Gerechtfertigte Beschränkung der EWR-Freiheiten)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Nichtzulassung der Berufung trotz ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (§ 124 Abs 2 Nr 1 VwGO) – ggf Pflicht des den Zulassungsantrag prüfenden Gerichts zur Auslegung des Antragsvorbringens hinsichtlich der Zulassungsgründe
Schweizer Altersrente unterfällt nicht dem Kassenstaatsprinzip – Abgrenzung zwischen Leibrente und Ruhegeld – Abkommensautonome Auslegung des Begriffs “Ruhegehalt” – Doppelbesteuerung – Billigkeitsmaßnahme durch Anrechnung von Quellensteuer
Kein Klärungsbedarf zum “Ort der Ausübung” einer Arbeit im abkommensrechtlichen Sinne – Keine Bindungswirkung einer dem Arbeitgeber erteilten Freistellungsbescheinigung im Verhältnis zum Arbeitnehmer