(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 26.02.2013 VIII R 6/11 – Reichweite einer Steuerfahndungsprüfung – Ausschluss der Strafbefreiung nach § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG und § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG)
Strafverfahren wegen Betrugs: Wegfall der Bindung des Gerichts an eine Verständigung; Täuschung des Beamtenversorgungsträgers durch pflichtwidrig unterlassene Anzeige der Nebeneinkünfte eines Versorgungsberechtigten
(Positive Differenz der Rückgewähr von Einlagen gegenüber den Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 4 Satz 1 EStG) als nachträglich bekannt gewordene Tatsache)
Anlageberater – Qualifikation der Einkünfte – Fehlen schriftlicher Ausarbeitungen als Indiz – Verwertung einer in einem anderen Verfahren protokollierten Zeugenaussage – Bewertung nicht notierter Vorzugsaktien