(Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co. KG – Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines modernen Doppelhüllentankers – Abgrenzung zwischen Anschaffungskosten und sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben – Zurücktreten der gesellschaftsbezogenen Betrachtung als Folge der Anwendung von § 42 AO – Bestimmung der Nutzungsdauer – Anwendung der AfA-Tabellen)
(Keine Veranlagung nach bestandskräftiger Ablehnung – Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.d.F. des JStG 2007 – Unvereinbarkeit von § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG a.F. mit dem GG)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.4.2011 X R 54/09 – Keine Ertragsanteilsbesteuerung von Erwerbsminderungsrenten – Verfassungsmäßigkeit – Sozialversicherungsrenten als Leibrenten)