(Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine Betriebsaufgabe wegen des Todes eines Freiberuflers; keine Berücksichtigung nicht aktivierbarer Patente im Betriebsvermögen bei der Bemessung der Erbschaftsteuer nach dem vor 2009 geltenden Recht; Bewertung im Privatvermögen befindlicher Patente; Abnutzbarkeit von Warenzeichen/Marken; Berücksichtigung vom Erblasser nicht zu erfüllender Schulden als Nachlassverbindlichkeiten; Ansatz erst nach dem Tod des Erben fällig werdender Verbindlichkeiten des Erblassers bei der Erbschaftsteuer; Erwerb eines Anteils an einer nicht in das Handelsregister eingetragenen vermögensverwaltenden Personengesellschaft erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigt; Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Eigentum bei der Erbschaftsteuer; erbschaftsteuerrechtliche Beurteilung des Erwerbs eines Anteils an einer Vor-GmbH; Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit; Ansatz von Wirtschaftsgüter nach § 109 BewG; Abnutzbarkeit von immateriellen Wirtschaftsgütern; Anteil an Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers; Behandlung schwebender Geschäfte bei der Erbschaftsteuer; Grundbucheintrag; gewerblich geprägte Personengesellschaft; Überführung von Wirtschaftsgütern in das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Veräußerung; Verdrängung des gesetzten Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben)
Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus Grundstücken in den Niederlanden – Sondervergütungen an einen Gesellschafter einer Obergesellschaft für Leistungen an die Untergesellschaft – Klagebefugnis – Unterbleiben einer notwendigen Beiladung – Beginn eines Gewerbebetriebs
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.02.2010 X R 10/08 – Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten – Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Streichung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. – Rechtsschutzinteresse für eine Klage – Leichtfertigkeit i.S. des § 378 AO)
(Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt – Entstehungszeitpunkt des Ausgleichsanspruchs – Verfassungsmäßigkeit der Fünftel-Regelung – Aufteilungsmaßstab nach § 35 Abs. 3 EStG 2002 verfassungsgemäß – Notwendige Beiladung ehemaliger Personengesellschafter – Kein Anspruch auf Gleichbehandlung in der Zeit)
Gewinnerzielungsabsicht bei einem Handel mit Streichinstrumenten und Antiquitäten – Totalgewinnprognose; Beweiswert eines von einem Beteiligten vorgelegten Sachverständigengutachtens