Aktiver RAP für Gebühren eines Darlehens und einer typisch stillen Beteiligung – Bilanzielle Behandlung einer stillen Beteiligung – Fremdkapital – Keine Aktivierung von Eigenkapitalvermittlungsprovisionen
Kapitalanlegerbeitritt zu einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Verspätete Ausübung eines vertraglich eingeräumten Widerrufsrechts; Wirksamkeit des Ausschlusses des Kündigungsrechts für 31 Jahre
(Stille Gesellschaft: Bewertung von Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen ohne rechtliche Verpflichtung zur Erbringung; Änderung eines Unternehmensvertrags im Sinne des § 295 AktG)
(Stille Gesellschaft: Bewertung von Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen ohne rechtliche Verpflichtung zur Erbringung; Änderung eines Unternehmensvertrags im Sinne des § 295 AktG)
(Stille Gesellschaft: Bewertung von Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen ohne rechtliche Verpflichtung zur Erbringung; Änderung eines Unternehmensvertrags im Sinne des § 295 AktG)
(Stille Gesellschaft: Bewertung von Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen ohne rechtliche Verpflichtung zur Erbringung; Änderung eines Unternehmensvertrags im Sinne des § 295 AktG)