Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei völlig unsubstantiierter Begründung – Wiederholte Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „Goitzsche-Marathon“ – zu den Zahlungswegen und Zahlungsmodalitäten von Gebühren und Auslagen – zur Zahlung im Lastschriftverfahren – fehlende fristgerechte Zahlung – Beschwerde gilt als nicht eingelegt
Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Vergütungsfestsetzungsantrag erfolglos – Substantiiertes Bestreiten der Beauftragung zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde als Geltendmachung einer Einrede nicht gebührenrechtlicher Art iSd § 11 Abs 5 RVG