Nichtannahmebeschluss: Keine Erstreckung von Art 31 Abs 1 des Genfer Flüchtlingsabkommens (juris: FlüAbk) auf tateinheitlich verwirklichte Begleitdelikte geboten – Analogieverbot des Art 103 Abs 2 GG erfasst auch persönlichen Strafausschließungsgrund des § 95 Abs 5 AufenthG (juris: AufenthG 2004) iVm Art 31 Abs 1 FlüAbk – hier: Strafbarkeit wegen Vorzeigens unechter Personaldokumente bei der Einreise im Ergebnis unbedenklich
Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger: Überprüfung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines unerlaubt aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingereisten Drittstaatsangehörigen in einem Übergangsfall; Haftgrund der unerlaubten Einreise
Haft zur Sicherung von Überstellungsverfahren im Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung: Haftgrund der Fluchtgefahr nach unerlaubter Einreise in Ansehung der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland