Internationaler Warenkaufvertrag: Eignung gelieferter Ware für den gewöhnlichen Gebrauch; Schadensverteilung bei mitwirkenden Pflichtverletzungen beider Vertragsparteien im Falle der Lieferung dioxinbelasteter Tonerde zur Verwendung als Kartoffelseparierungston und bei der Herstellung von Futtermitteln
Markenbeschwerdeverfahren – „WAXLIGHT“ – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt – für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast – eine dem Unterschriftserfordernis entsprechende fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift wird unterstellt – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „WAXLITE“ – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt – für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast – eine fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift einschließlich der Einzugsermächtigung wird unterstellt – keine Unterscheidungskraft