Grundsätzliche Bedeutung des Akteneinsichtsrechts des Insolvenzverwalters – Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters ist ein zivilrechtlicher Anspruch
Markenbeschwerdeverfahren – Akteneinsicht – auf § 62 Abs. 1 MarkenG gestützter Akteneinsichtsantrag wandelt sich nach Eintragung der Marke in einen auf § 62 Abs. 2 MarkenG gestützten Antrag – Einsicht in Akten eingetragener Marken ist grundsätzlich frei – zur Grenze der freien Akteneinsicht – Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen an der nicht öffentlichen Zugänglichkeit – besonderes Interesse der Antragstellerin an Aktenteilen, die für die Eintragung der Marke im Wege der Verkehrsdurchsetzung maßgeblich waren und für Durchführung des Löschungsverfahrens bedeutend sind – Akten enthalten keine Angaben zu personenbezogenen Daten und betrieblichen Umsätzen – Interesse der Antragstellerin überwiegt – zur Kostenauferlegung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl Maßnahmen in strafprozessualem Ermittlungsverfahren – Keine Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) bei Verweigerung von Akteneinsicht im laufenden Ermittlungsverfahren – Kein Anspruch auf Pflichtverteidigerbestellung