Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Orthopädische Vorrichtung zur Korrektur von Zehenfehlstellungen“ – zur Zulässigkeit des Einspruchs – Widerrufsgrund der erfinderischen Tätigkeit – Tatsachenvortrag in knapper Form genügt, wenn die angezogenen Entgegenhaltungen aufgrund ihres geringen Umfangs überschaubar sind