(Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt eines von einem deutschen Arbeitgeber europaweit eingesetzten Arbeitnehmers aus Polen – Kein eigenständiger Kindergeldanspruch aus Art. 13 ff. der VO (EWG) Nr. 1408/71 – Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises – Rügeverzicht durch Nichtbeantragung der mündlichen Verhandlung)
(Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Arbeit – Ingenieurähnliche Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG – Beweiserhebung durch Sachverständigen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 – Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt)