Keine Verfügungsbeschränkung (§ 2113 BGB) des zum Vorerben berufenen überlebenden Ehegatten und kein Nacherbenvermerk (§ 51 GBO) für ein zum Gesamtgut von Ehegatten gehörendes Grundstück
Haftung des Insolvenzverwalters: Zurechenbarkeit des Verschuldens eines mit der Durchsetzung einer zur Masse gehörenden Forderung beauftragten Rechtsanwalts
Zulässigkeit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks in das Grundbuch betreffend die Eintragung einer Vormerkung nach Bewilligung durch den befreiten Vorerben